Der Bundesrat hat am 8. September beschlossen, die Zertifikatspflicht auszudehnen. Das Zertifikat weist eine Person als geimpft, genesen oder getestet aus. Ab heute gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet.
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