Der Corona-Erwerbsersatz wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert und die Härtefallverordnung punktuell angepasst. Hier die wichtigsten Informationen zu Unterstützungsbeiträgen von Bund und Kanton Luzern. Update 21.6.2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 punktuelle Anpassungen zum Corona-Erwerbsersatz und der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen vorgenommen:
Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes
Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz sind neu bis zum 31. Dezember 2021, statt bis zum 30. Juni 2021, gültig. Die Anmeldefrist für den Leistungsbezug wurde neu auf den 31. März 2022 festgelegt. Ferner können ab dem 1. Juli 2021 die Beträge künftiger Entschädigungen im Rahmen des Corona-Erwerbsersatzes aufgrund des Einkommens gemäss der Steuerveranlagung 2019 berechnet werden.
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Den Link zur aktuellen Übersicht «Fragen und Antworten» zur Corona-Erwerbsausfallentschädigung finden sie hier:
Letzte Anpassungen der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen:
Mit diesen Änderungen sollen stark betroffenen Unternehmen höhere Unterstützungen zugesprochen werden können. Die Bedürfnisse der Kantone fallen dabei allerdings äusserst unterschiedlich aus. Der Bundesrat erhöht daher erstens die Obergrenze der A-Fonds-perdu-Beiträge zur Unterstützung von kleinen Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen. Zweitens stellt er den Kantonen 300 Millionen Franken aus der «Bundesratsreserve» zur Verfügung, um besonders betroffene Unternehmen zusätzlich zu unterstützen.
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Der Kanton Luzern hat im Frühjahr finanzielle Hilfen erweitert und das Informationsangebot ausgebaut. Hier die wichtigsten Eckwerte:
Weiterentwicklung der kantonalen Härtefallmassnahmen
Der Kantonsrat hat am 16. März weitere finanzielle Mittel in der Höhe von 21,65 Millionen Franken für nicht geschlossene Unternehmen, die als Härtefall gelten, bewilligt. Neu wird zudem das Verhältnis zwischen Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen flexibilisiert. Der Entscheid gilt rückwirkend auf alle bisher eingereichten Gesuche. Die Neubeurteilung erfolgt automatisch.
Medienmitteilung des Kanton Luzern vom 16. März 2021
Für behördlich geschlossene Unternehmen hat der Luzerner Regierungsrat im vergangenen Januar 40 Millionen Franken gesprochen. Diese Summe reicht nicht, um alle Unternehmen, die aufgrund der Coronapandemie geschlossen bleiben müssen, zu unterstützen. Darum hat die Gesamtregierung weitere 180 Millionen Franken als gebundene Mittel gesprochen. Neu können auch Unternehmen mit Gründungsdatum bis 1. Oktober 2020 einen Antrag auf Härtefallunterstützung einreichen. Das entsprechende Formular wird angepasst.
Medienmitteilung des Regierungsrats vom 23. März 2021
Ordentliche Härtefallentschädigung
Der Kanton Luzern unterstützt mit den Härtefallmassnahmen zwei Arten von Härtefällen: Zum einen Betriebe, die einen Umsatzrückgang von 40 Prozent bedingt durch Covid-19 erlitten haben. Zum anderen Unternehmen, die nach dem 1. November 2020 für mindestens 40 Kalendertage behördlich geschlossen wurden in Zusammenhang mit Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie. Seit dem 22. Januar 2021 können für beide Arten der Härtefallmassnahmen Anträge eingereicht werden. Der Kanton hat entsprechend zwei verschiedene Antragsformulare aufgeschaltet (am unteren Ende der Website).
Anmeldung Härtefallentschädigung
Informationen für die Wirtschaft durch den Kanton
Der Kanton hat für die Wirtschaft eine neue Website erstellt, auf welcher sämtliche Unterstützungsmassahmen aufgeschaltet sind (Erwerbsersatzlösung, Branchenlösungen, Härtefallmassnahmen, etc.). Bei zusätzlichem Informationsbedarf weisen wir auf die kantonale 24h-Infoline zu Covid-19 hin: Telefon 041 228 68 89
Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft durch den Kanton Luzern
Unterstützungsangebot von Adlatus
Adlatus ist eine schweizweite Vereinigung von ehemaligen Führungskräften und Fachspezialisten, die ihre praktischen Erfahrungen und Beratungsdienstleistungen ihren Mandanten normalerweise zu besonders kostengünstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Adlatus Zentralschweiz/Tessin möchte in der aktuellen, schwierigen Situation betroffenen Unternehmen ihre Dienstleistungen bis auf weiteres kostenlos zur Verfügung stellen.
Informationen zum Unterstützungsangebot von Adlatus
Kommentar des KGL zur Härtefallregelung im Kanton Luzern
Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern setzt sich intensiv dafür ein, dass die Härtefallmassnahmen bei Umsatzrückgang von 40 Prozent noch angepasst werden. Im Rahmen der Härtefallmassnahmen fordert der KGL eine zielstrebige Weiterentwicklung. Dazu wurde intensiv mit den bürgerlichen Parteien zusammengearbeitet. Schliesslich wurde die Luzerner Regierung mittels Postulat (einstimmig überwiesen) beauftragt, schnellstmöglich die aktuelle Härtefall-Lösung fundiert zu überprüfen und anschliessend die Massnahmen weiterzuentwickeln. Insbesondere sei umgehend zu prüfen, ob die Liquiditätshilfen durch Vergütungen von angelaufenen Fixkosten ergänzt werden sollten. Der Prozess soll nun umgehend gestartet werden. Dabei organisiert der KGL in Absprache mit der Regierung die Branchenverbände Event, Reisen, Schausteller, Zulieferer Gastro und Hotellerie. Zusätzlich werden die Gewerkschaften eingebunden. Gemeinsam wird nach optimalen Lösungen für die Luzerner KMU-Wirtschaft gesucht.
Medienmitteilung des KGL vom 17.3.2021
Quelle: Info KGL 14.12.20 KGL / Updates Januar 2021 / 17.3.2021 / 23.3.2021 / SMGV Info 21.6.2021