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Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft. Der Qualitätswettbewerb wird mit der neuen Vergabekultur deutlich gestärkt. Der Zuschlag geht statt an das «wirtschaftlich günstigste» an das «vorteilhafteste» Angebot. Gemessen wird die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Innovation soll gefördert und die Preisspirale nach unten gebremst werden.

Im Malerblatt vom September fragen wir nach Herausforderungen und Werten, die für unsere Branche wichtig sind. Wir wollen die Verbandskommunikation beleuchten und starten im Oktober eine Mitgliederbefragung. Die Herbstausgabe berichtet zudem über herausragende Resultate unserer jungen Berufsleute, internationale Aufmerksamkeit für die Dienstleistung sprayfrei und ein neues Veranstaltungsformat beim HerbstTreff.

Am der diesjährigen Generalversammlung wurde Benjamin «Benj» Zehnder als Nachfolger von Elisabeth Bösiger zum Präsidenten des Innerschweizerischen Malerunternehmer-Verbandes IMV gewählt. Wir freuen uns, dass mit Benj ein versierten Malermeister dem IMV vorsteht und wünschen ihm viel Enthusiasmus sowie eine grosse Portion Freude für sein Amt. Ein grosses Dankeschön gehört Elisabeth Bösiger. Sie hat sich während neun Jahren für die Innerschweizer Malerbranche eingesetzt.

Vieles war dieses Jahr aufgrund der Corona-Situation speziell - oft auch eine grosse Herausforderung. Dennoch haben 37 Lernende aus dem Kanton Luzern das Qualifikationsverfahren als Maler*in EFZ oder Malerpraktiker*in EBA erfolgreich bestanden, davon 21 aus dem Verbandsgebiet der luzernermaler. Sechs junge Berufsleute erreichten eine Note von 5.0 und mehr. Wir gratulieren herzlich und danken allen Beteiligten für das grosse Engagement!

Ferien und Corona - geht das? Arbeitgeber und Arbeitnehmende sind gut beraten, sich rechtzeitig zu informieren. Für den öffentlichen Verkehr gilt ab heute schweizweit eine Maskenpflicht. Zudem müssen sich Einreisende aus 42 Risikoländern (Stand 23.7.2020) in Quarantäne begeben. Wer gegen Quarantänebestimmungen verstösst, riskiert bis zu 10'000 Franken Busse.

Über 60 junge Malerinnen und Maler aus der Zentralschweiz nahmen am diesjährigen Maler-Lehrlingswettbewerb IMV teil. Zu gestalten war ein Holzschemel - gezeigt wurde Kreativität auf hohem Niveau. Der dritte Podestplatz geht an Nadine Estermann von der Maler Michel AG, weitere vier Malerinnen aus unserem Verbandsgebiet gehören zu den 15 Besten. Wir gratulieren herzlich und danken allen Lernenden für den ausserordentlichen Einsatz!

Bereits zum dritten Mal wird im Rahmen der appli-tech ein Preis vergeben, erstmals mit einer neuen Ausrichtung. Der neu lancierte «Schweizer Preis für Putz und Farbe» zeichnet ausgeführte Bauten und Raumkonzepte aus, die einen differenzierten und qualitätvollen Umgang mit Putz und Farbe zeigen. Anmeldeschluss ist der 30. September 2020.

Einen wunderbaren Beitrag über Streetart und die Steinenstrasse publiziert die Corona-Spezial-Frühlingsausgabe #58 des Magazins «Transhelvetica - die Kunst des Reisens». Ein Tipp für Schöngeister macht darin auf die farbige Quartierstrasse und das Wandbild des Künstlers Werner Vogel aufmerksam. Prominent erwähnt wird auch die Initiative und das Mitwirken des Malermeisterverbandes Luzern und Umgebung im Jahr 1975.

Hier finden Sie die Dokumente zur Generalversammlung der luzernermaler
Freitag, 15. März 2024, 17 Uhr in der Hochschule Luzern - Design Film Kunst, Viscosistadt 745, Emmenbrücke

Einladung und Programm
Traktandenliste
Protokoll Generalversammlung 2023
Jahresbericht Präsident
Jahresbericht Obmann Lehrabschlussprüfungen / Auswertungen EFZ und EBA
Jahresbericht ÜK Goldau
Jahresbericht Regionale Paritätische Berufskommission
Jahresbericht Marketing und Ausbildung
Jahresbericht Umweltschutz
Jahresrechnung, Budget und Revisorenbericht (werden an der GV aufgelegt)

Für Auskünfte steht Ihnen der Präsident Walter Wesseling gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Anmeldetalon Mitglieder
Anfahrtsplan

Auch selbständigen Maler- und Gipserunternehmern (zum Beispiel Einzel-Unternehmer; keine Kapitalgesellschaft), die keine Kurzarbeitsentschädigung beantragen konnten, hat der Bundesrat heute Unterstützung zugesichert. Neu erhalten auch diejenigen Selbstständigen eine Entschädigung, die nur indirekt durch die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus betroffen sind. Das sind solche, deren Erwerbstätigkeit nicht verboten ist, wie zum Beispiel das Malen und das Gipsen.