Auch selbständigen Maler- und Gipserunternehmern (zum Beispiel Einzel-Unternehmer; keine Kapitalgesellschaft), die keine Kurzarbeitsentschädigung beantragen konnten, hat der Bundesrat heute Unterstützung zugesichert. Neu erhalten auch diejenigen Selbstständigen eine Entschädigung, die nur indirekt durch die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus betroffen sind. Das sind solche, deren Erwerbstätigkeit nicht verboten ist, wie zum Beispiel das Malen und das Gipsen.
Weiterlesen ...