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Ende der Corona-Massnahmen

Ab 1. April 2022 sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung «besondere Lage» aufgehoben. Damit fällt die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Mit der Rückkehr in die normale Lage liegt die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung wieder bei den Kantonen. Beachten Sie die nachstehenden Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen und zur Härtefallregelung im Kanton Luzern.

Mit der Rückkehr in die normale Lage wechseln die meisten Aufgaben in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zurück in die Hauptverantwortung der Kantone, so wie es das Epidemiengesetz vorsieht. Damit sind die Kantone zuständig dafür, Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten anzuordnen und untereinander zu koordinieren.

Mit dem Ende der Isolationspflicht stellen sich für unsere Unternehmungen Fragen bezüglich des Einforderns von Arztzeugnissen bei einer Covid-Erkrankung. Der SMGV empfiehlt seinen Mitgliedern, nach unbürokratischen Lösungen zu suchen und das Arztzeugnis nur einzufordern, wenn es wirklich nötig ist.

Die Arbeitgeber sind gemäss dem Arbeitsgesetz verpflichtet, der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden Sorge zu tragen. Hygiene-Massnahmen und das Einhalten von Abständen werden auch künftig wichtig sein, um einer erneuten Verschlechterung der Lage entgegenzuwirken.

Einreichung Härtefallgesuche bis 30. April 2022

Der Regierungsrat hat die revidierte Verordnung über die Härtefallmassnahmen verabschiedet. Ab sofort können für die zweite Jahreshälfte 2021 Gesuche eingereicht werden. Der Luzerner Kantonsrat ist dem Antrag der Regierung an der Märzsession gefolgt und hat für die Härtefall-Unterstützung im zweiten Halbjahr 2021 weitere Mittel bewilligt.

Links:
Gesuch erfassen: Informationen für Unternehmen
Mitteilung des Kantons: Medienmitteilung Härtefallgesuche

Quelle: Infomails SMGV und KGL vom 31.3.2022