×

Neuer GAV 2022 - 2025

Am Dienstag haben die Delegierten des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands SMGV den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) angenommen. Dieser gilt von 2022 bis 2025. Hier finden Sie die Neuerungen sowie wichtige Informationen zur Krankentaggeldversicherung. Kurze, prägnante Informationen zum neuen GAV gibt es an vier Online-Veranstaltungen "SMGV virtuell aktuell".

Bitte beachten Sie, dass der GAV 2020 – 2022 solange Gültigkeit hat und weiterläuft, bis der neue GAV vom Bundesrat für allgemeinverbindlich für die ganze Branche erklärt wird. 

Der SMGV hat folgende Punkte zugunsten unserer Mitglieder aushandeln können:

  • Gemeinsamer Beginn der AVE für Mitglieder + Nichtmitglieder
  • Krankentaggeldversicherung:  keine Wartefrist (somit kann die Prämie gesenkt werden)
  • Karenztage: 2 Tage innerhalb der ersten 4 Anstellungsjahre;  1 Tag nach 4 Jahren Einstellung (bisher 1 Tag bis und mit 4. Anstellungsjahr)
  • Vaterschaftsurlaub: für Mitglieder des SMGV übernimmt die MEK (Militärersatzkasse) die Differenzzahlung von 20%.
  • Die effektiven Monatslöhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmer werden per Allgemeinverbindlichkeit (AVE) generell um CHF 50.00 erhöht.
  • In den Zwischenjahren (per 1. April 2023 und per 1. April 2024) werden die Löhne aller Arbeitnehmer generell um CHF 50.00 erhöht. Damit ist die Teuerung abgegolten.

Hier kompakt zusammengefasst:
Neuerungen und Änderungen zum GAV
Wichtige IInformationen zur Taggeldversicherung

Sie können sich über die Neuerungen und Änderungen des GAV 2022 – 2025 mittels der neuen Online-Veranstaltung "SMGV virtuell aktuell" an einem von vier Daten digital, kurz und prägnant informieren bzw. auch Fragen stellen. Melden Sie sich mittels dem nachfolgenden Link www.smgv.ch/virtuellaktuell an.

Quelle: SMGV Infomail 24.3.2022