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Aufhebung der Corona-Massnahmen

Der Bundesrat hat die Aufhebung zahlreicher Corona-Massnahmen per 17. Februar 2022 beschlossen. Home-Office Empfehlung und Zertifikatspflicht fallen, ebenso die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Arbeitgeber entscheiden im Einzelfall selber über Schutzmassnahmen. Lesen Sie die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Wir freuen uns, mit diesem Schritt der Normalität ein Stück näher zu kommen. Bleiben Sie umsichtig und gesund.

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 die Aufhebung der folgenden Corona Massnahmen beschlossen, die für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer von Bedeutung sind:

- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen

- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber entscheidet im Einzelfall auf der Baustelle über Maskenpflicht

- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen

- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

- Home-Office-Empfehlung aufgehoben – Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

- Bis 31. März 2022 müssen sich positiv getestete Personen weiterhin mindestens 5 Tage in Isolation begeben

- Ab dem 17. Februar 2022  besteht ausserdem kein Anspruch mehr auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung oder eingeschränkter Erwerbstätigkeit

Die Massnahmen treten per 17. Februar 2022, in Kraft. Weitere Informationen können Sie der Medienmitteilung entnehmen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der SMGV-Rechtsdienst zur Verfügung.

Quelle: SMGV Information 16.2.2022