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Lockerung der Corona-Massnahmen

Der Bundesrat hat Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen, die für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer von Bedeutung sind. Per heute wurde die Kontaktquarantäne aufgehoben und die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung geändert. Die Isolation von Personen, die positiv getestet wurden, gilt weiterhin. Hier gehts zur SMGV-Kurzinformation.

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2022, folgende Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen:

Die Kontaktquarantäne ist aufgehoben. Diese wurde schon am 12. Januar 2022 auf fünf Tage verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt, Als Folge des gestrigen Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der "Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall" aufgehoben (siehe bisherige Covid-Verordnung Erwerbsausfall).

Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert.

Die beiden Massnahmen treten per Donnerstag, 3. Februar 2022, in Kraft.

Die Isolation von Personen, die positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden, gilt jedoch weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Mit der neuen Verordnung werden sämtliche von den Kantonen angeordneten Quarantänen am 3. Februar 2022 aufgehoben. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung der Quarantäne durch den Kanton.

Weitere Informationen können Sie der Medienmitteilung entnehmen. Eine nächste Anpassung der geltenden Massnahmen erfolgt am 16. Februar 2022.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der SMGV-Rechtsdienst zur Verfügung.

Quelle: SMGV Infomail 2.2.2022